
Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, für die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland zu sorgen. Das umfasst auch die persönliche Mobilität, die Barrierefreiheit und den Zugang zu Informationen.
Der Online-Stadtführer mobilitäts-navi.de informiert darüber, unter welchen Bedingungen Gebäude zugänglich sind und ob es z.B. Hilfen für blinde und gehörlose Menschen gibt. Das erleichtert die Entscheidung, ob bestimmte Orte alleine besucht werden können oder besser mit einer Begleitperson. Damit erweitert sich der Bewegungsradius und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird unterstützt.
Der mobilitäts-navi.de ist in erster Linie ein Serviceangebot für Menschen mit Behinderungen. Aber auch ältere, mobilitätseingeschränkte Menschen und Familien mit kleinen Kindern profitieren von dieser Dienstleistung. Der Gang zum Arzt oder ein Einkauf gestalten sich entspannter, wenn man vorher weiß, ob der Zugang niveaugleich ist, ein Aufzug zur Verfügung steht oder nur Treppen genutzt werden können.